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Freitag, 14. September 2018

Marrakesch-Vertrag und Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Stellungnahmen des dbv

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der Deutsche Bibliotheksverband zu zwei Gesetzesvorhaben Stellung bezogen: zur Novelle der EU-Richtlinie über die „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie) sowie zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland. Bezüglich der PSI-Richtlinie, deren Ziel die Verbesserung der Weiterverwendbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors ist, schließt sich der dbv der Forderung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an, keine neuen Publizitätspflichten für die Wissenschaft einzuführen. Beim Marrakesch-Vertrag bedauert der dbv, dass eine Vergütungspflicht als Sonderweg für deutschsprachige Staaten vorgesehen ist.

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

Entwurf zu einer Novelle der Richtlinie 2003/98/EG über die „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (COM/2018/234 final - 2018/0111 (COD) - Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)

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