Im Rahmen der
Verbändebeteiligung hat der Deutsche Bibliotheksverband zu zwei
Gesetzesvorhaben Stellung bezogen: zur Novelle der EU-Richtlinie über die
„Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie)
sowie zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages zugunsten blinder und
sehbehinderter Menschen in Deutschland. Bezüglich der PSI-Richtlinie, deren
Ziel die Verbesserung der Weiterverwendbarkeit von Daten des öffentlichen
Sektors ist, schließt sich der dbv der Forderung der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen an, keine neuen Publizitätspflichten für die
Wissenschaft einzuführen. Beim Marrakesch-Vertrag bedauert der dbv, dass eine
Vergütungspflicht als Sonderweg für deutschsprachige Staaten vorgesehen ist.
Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
Entwurf zu einer Novelle der Richtlinie 2003/98/EG über die „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (COM/2018/234 final - 2018/0111 (COD) - Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
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