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Donnerstag, 20. September 2018

So steht die Bundesregierung zur Buchpreisbindung

„Die Preisbindung ist politisch nicht bedroht“, konstatieren die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ in ihrem jüngst vorgelegten „Arbeitsbericht 2018“ und verweisen darauf, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien zuletzt ein deutliches Bekenntnis zur Buchpreisbindung abgelegt haben. Dennoch: Mit ihrem im Mai vorgelegten „Sonderbericht 80” zur Buchpreisbindung hat die Monopolkommission das Thema auf die politische Agenda gerückt. In ihrer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion erläutert jetzt die Bundesregierung ihre Position zur Buchpreisbindung. Darin heißt es, die Bundesregierung prüfe derzeit das Gutachten, in dem die Monopolkommission empfiehlt, die Buchpreisbindung abzuschaffen. In der Folge bleiben vorerst auch wesentliche Fragen der FDP-Fraktion, u.a.  nach den Konsequenzen des Gutachtens, unbeantwortet. Allerdings wird klargestellt: „Die Bundesregierung hält die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, das Kulturgut Buch zu schützen.”
Zudem prüft die Regierung aktuell, ob sie noch eine Stellungnahme zum Thema abgibt – was bei einem Bericht, den die Monopolkommission aus eigenem Ermessen vorlegt, eigentlich nicht vorgesehen ist. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den aktuellen Koalitionsvertrag, in dem verabredet wurde, die Buchpreisbindung zu stärken. Konkret heißt es dort: „Wir werden das Buchpreisbindungsgesetz anpassen, damit internetgestützte Vertriebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können.” 
Monopolkommission empfiehlt Abschaffung der Buchpreisbindung
Die Monopolkommission hat im Mai ihr Sondergutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ aus eigenem Ermessen vorgelegt und sich darin für eine Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei der Buchpreisbindung um einen „schwerwiegenden Markteingriff”, dem ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel ,Kulturgut Buch’ gegenüberstehe, dessen Auswirkungen „ambivalent bzw. unklar” seien.
Die Monopolkommission hat keine Entscheidungsbefugnis, veröffentlicht aber einflussreiche Gutachten und berät die Bundesregierung und gesetzgebende Körperschaften in Fragen der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts. Anlass für ihr Gutachten zur Buchpreisbindung war ein 2016 ergangenes Urteil, in dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hatte. Auch in der Buchbranche war damals erkannt worden, dass sich das Urteil auf die Buchpreisbindung auswirken könnte.

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