Im Streit um das "Recht auf Vergessen" bei Internetsuchen hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem konkreten Fall zugunsten von Google entschieden. Die Berufung eines ehemaligen Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation hatte keinen Erfolg, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Organisation habe 2011 tiefrote Zahlen geschrieben, kurz zuvor habe sich der damalige Geschäftsführer krankgemeldet. Der Mann habe nun erreichen wollen, dass bei der Google-Suche nach seinem Namen nicht mehr länger fünf Internetadressen zu entsprechenden Presseberichten angezeigt werden. (AZ 16 U 193/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Internet-Konzern dürfe es nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthielten, erklärte das Gericht. Auch nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung komme es darauf an, ob das Interesse des Einzelnen schwerer wiege als das Öffentlichkeitsinteresse. ... [mehr] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Recht-auf-Vergessen-Google-setzt-sich-in-einem-Streit-durch-4164570.html
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