Der Berichterstatter für die laufende EU-Urheberrechtsreform, Axel Voss, hat sich mit seinen umkämpften Änderungsanträgen zum ursprünglichen Richtlinienentwurf der EU-Kommission weitgehend durchgesetzt. Letztlich unterstützen bei der entscheidenden Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments am Mittwoch 438 Abgeordnete seine Linie, während 226 dagegen waren bei 39 Enthaltungen. Der CDU-Politiker wertete dies als "gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa". Andere Volksvertreter sprachen von einem "herben Schlag für die freie Meinungsäußerung im Internet."
Beim besonders umkämpften Artikel 13 zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen haben die Parlamentarier so festgelegt, dass die betroffenen Betreiber auch nutzergenerierte Inhalte öffentlich zugänglich machen. Sie haften damit für die Handlungen ihrer Mitglieder sowie damit möglicherweise verknüpfte Urheberrechtsverletzungen. Die bestehenden Haftungsprivilegien aus der E-Commerce-Richtlinie sollen so nicht mehr für diese Diensteanbieter gelten.
Die Betreiber müssen daher künftig "faire" Lizenzen mit Rechteinhabern aushandeln, um Klagen wegen Copyright-Verstößen etwa aus der Musik- oder Filmindustrie zu vermeiden. Es gibt aber keine ausdrückliche Verpflichtung für die Rechteverwalter, überhaupt die Nutzung geschützter Werke aus ihrem Repertoire zuzulassen. Für Kritiker steht damit außer Zweifel, dass die betroffenen Plattformen auf Upload-Filter setzen und die hochgeladenen Inhalte vollständig durchleuchten und überwachen müssen, um auf Nummer sicher zu gehen. ... [mehr] https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-Plattformen-haften-fuer-Urheberrechtsverletzungen-der-Nutzer-4162837.html
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