Seit das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) vor fünf Jahren in Kraft getreten ist (vgl. Meldung vom 17. Mai 2013) warten Verlage weiterhin auf Zahlungen der großen Internetkonzernen. »Beim Rechtsstreit mit Google haben wir uns auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung eingestellt«, so der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte
gegenüber der »dpa«. Beim Kampf der Bewegtbildindustrie um einen
angemessenen Zugang zu den Plattformen der großen Kabelgesellschaften
habe die Durchsetzung des Rechts auch sieben Jahre lang gedauert.
»Verfahren über diese Fragen sind Langstreckenläufer, keine Sprints«, so
DuMont Schütte.
Derzeit liegt die Rechtssache beim EuGH. Das LG Berlin will dort klären lassen, ob Deutschland die EU vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen (vgl. Meldung vom 9. Mai 2017). Wann der EuGH sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest.
Wie »Heise Online« berichtet, erklärte Google vergangene Woche man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen führen, sondern mit den Verlagen zusammenarbeiten. Der Schlüssel für eine erfolgreiche, nachhaltige und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liege in Innovation und Partnerschaft. Für Kreative und Verbraucher sei von entscheidender Bedeutung, dass die Grundprinzipien für Links, für das Teilen und für Kreativität bewahrt bleiben.
Derzeit liegt die Rechtssache beim EuGH. Das LG Berlin will dort klären lassen, ob Deutschland die EU vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen (vgl. Meldung vom 9. Mai 2017). Wann der EuGH sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest.
Wie »Heise Online« berichtet, erklärte Google vergangene Woche man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen führen, sondern mit den Verlagen zusammenarbeiten. Der Schlüssel für eine erfolgreiche, nachhaltige und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liege in Innovation und Partnerschaft. Für Kreative und Verbraucher sei von entscheidender Bedeutung, dass die Grundprinzipien für Links, für das Teilen und für Kreativität bewahrt bleiben.
Dokumente:
- Meldung bei Meedia vom 4. September 2018
- Meldung bei futurezone vom 4. September 2018
- Meldung bei Heise Online vom 4. September 2018
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