Die Einstufung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen ist nicht nur
wichtig für deren Kennzeichnung, sondern löst auch zahlreiche
Rechtsfolgen aus. Seit 2015 sorgt eine Datenbank im Internetangebot der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für mehr
Durchblick. Im Rahmen einer Recherche wurde die Datenbank jetzt
aktualisiert und überarbeitet.
Mit der Datenbank „Rechtsfolgen der Einstufung“ können sich Nutzer
schnell einen Überblick verschaffen, welchen rechtlichen Normen die
verwendeten Chemikalien unterliegen. Beispielsweise reicht die Eingabe
des Begriffs „Explosive Stoffe“ in die Suchfunktion, um herauszufinden,
dass unter anderem das Strafgesetzbuch Aussagen zu dieser Gefahrenklasse
enthält.
Die Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt
gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf
EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung
gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen
Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie adressiert sind.
Die Datenbank besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält die Rechtsfolgen
nach der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und enthält
den weitaus größten Anteil der Einträge. Es gibt aber auch einige
Rechtsnormen, die sich noch auf das alte Recht durch die Richtlinien
1999/45/EG und 67/548/EWG (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie) beziehen.
Diese können mittels Datenbank Teil B durchsucht werden.
Seit der Erstellung dieser Datenbank im Jahr 2015 wurden fast alle darin
enthaltenen Rechtsnormen überarbeitet. Zum großen Teil sind sie an die
seit 2009 geltende CLP-Verordnung angepasst worden. Mittels einer
weiteren Recherche hat die BAuA die Datenbank auf den neuesten Stand
gebracht.
Die Ergebnisse der Recherche hat die BAuA im baua: Bericht „Recherche
der Rechtsfolgen der Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 im
Rahmen einer Aktualisierung und Überarbeitung der Datenbank
„Rechtsfolgen der Einstufung““ veröffentlicht. Ihn gibt es im
Internetangebot der BAuA im PDF-Format unter der Adresse http://www.baua.de/dok/8834188.
via https://idw-online.de/de/news743130
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