Kinobetreiber*innen können ab heute, dem 9. März
2020, auf den Internet-Seiten der FFA Anträge für das Zukunftsprogramm
Kinos stellen.
Mit dem Zukunftsprogramm können ortsfeste und
wirtschaftliche Kinos mit bis zu sieben Leinwänden gefördert werden, die
ihren Sitz in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohner*innen
haben oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung
mit einem Kinoprogrammpreis ausgezeichnet wurde oder einen
Besucheranteil von mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme
oder eine Programmierung von mindestens 40 % deutscher und anderer
europäischer Filme im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre
hatten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Kino seinen Sitz
in einem Land hat, in dem eine eigene, der jeweiligen Kinolandschaft
angemessene investive Kinoförderung bereitgestellt wird. Gefördert werden können u.a. Erhalt und
Modernisierung der Gebäude, Ausstattung, Technik und
Digitalinfrastruktur. Die Zuwendungen werden einmalig als Zuschuss im
Sinne der §§ 23, 44 BHO bewilligt.
Für das Zukunftsprogramm Kino gewährt die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien höchstens 60.000
Euro für Kinos mit einem Saal und höchstens 45.000 Euro pro Leinwand für
Kinos ab zwei Sälen. Die Höhe der Zuwendung beträgt
bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, Voraussetzung ist eine
Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 20 %. Allein die
Bundesregierung stellt für das Zukunftsprogramm Kino 2020 bis zu 17
Millionen Euro zur Verfügung.
Unter Zukunftsprogramm Kino
stehen auf den Seiten der FFA Listen der Kinoprogrammpreise, der
Länder mit entsprechenden Förderangeboten sowie der meistgestellten
Fragen und Antworten (FAQ) zum Download bereit, außerdem eine Übersicht
der förderbaren Maßnahmen, die Fördergrundsätze
und der Link zum Online-Antrag für das Zukunftsprogramm Kino.
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