Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände,
hat eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, wie sich
die Corona Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich auswirkt. Dabei
handelt es sich um erste Einschätzungen, die weiteren Wirkungen hängen
unter anderem davon ab, wie lange die Pandemie dauert und wie viele
Veranstaltungen abgesagt werden müssen.
Bereits heute zeigt sich, dass der Kultur- und Medienbereich von
Messeabsagen und der Absage von Veranstaltungen sehr stark betroffen
ist. Aufträge fallen weg, einige Betriebe erwägen Kurzarbeit.
Freiberuflerinnen und Freiberufler verlieren Kunden und können in
existentielle Not geraten. Von der Bundesregierung angekündigte
Maßnahmen wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld greifen bei
Selbständigen nicht. Hier sind andere Unterstützungsmaßnahmen
erforderlich.
Viele Künstlerinnen und Künstler erleiden Einkommenseinbußen durch
abgesagte Veranstaltungen. Oftmals ist vertraglich geregelt, dass
Honorare nur bei der Durchführung von Veranstaltungen fällig werden.
Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die ohnehin nur geringe
Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielen, trifft dies sehr
hart und kann sogar existenzbedrohend werden. Bei
Unterstützungsmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums muss daher
diese Gruppe besonders in den Blick genommen werden. Besonders
gravierend ist zusätzlich, dass Messen und Veranstaltungen wichtige Orte
der Präsentation und des Knüpfens von Kontakten sind. Hier werden neue
Aufträge angebahnt, die nun fehlen.
Viele öffentlich geförderte Kultureinrichtungen befürchten, dass durch
die Absage von Veranstaltungen und Projekten öffentliche Mittel von
Kommunen, Ländern oder dem Bund zurückgefordert werden, weil die
Zuwendungen zweckgebunden für bestimmte Vorhaben genehmigt wurden, die
aufgrund der Corona-Pandemie nun nicht stattfinden. Vielfach sind aber
schon Ausgaben entstanden. Rückforderungen können sich für diese
Institutionen existenzbedrohend auswirken. Hier müssen von den
Zuwendungsgebern die Vorschriften der Haushaltsordnung flexibel
ausgelegt werden.
Gleichfalls fürchten öffentliche Kultureinrichtungen, die einen Teil
ihrer Einnahmen aus Eigenmitteln, wie z.B. Eintrittsgeldern
erwirtschaften, in eine Schieflage zu kommen, wenn Besucher und
Besucherinnen ausbleiben. Auch hier sind die öffentlichen Hände
gefordert, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:
„Unsere Blitzumfrage spiegelt eine Momentaufnahme. Aber bereits jetzt
wird deutlich, dass der Kultur- und Medienbereich teilweise existentiell
von den Maßnahmen zum Schutz vor der Corona Pandemie betroffen ist.
Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sowie
Freiberuflerinnen und Freiberufler haben oft keine finanziellen Polster,
um Einnahmeausfälle aufzufangen. Die Bundesregierung ist gefordert,
sich in ihren Maßnahmepaketen nicht nur auf große Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft zu konzentrieren, sondern auch kleinere und
mittelständische Kulturunternehmen und Künstlerinnen und Künstler in den
Blick zu nehmen. Gleichfalls können die Länder Impulse für die Kultur-
und Kreativwirtschaft setzen und sollten ihre Förderinstrumente
anpassen. Die öffentlichen Hände, Bund, Länder und Kommunen, müssen die
bestehenden Möglichkeiten des Haushaltsrechts ausschöpfen, damit
öffentlich geförderte Kultureinrichtungen und Projekte nicht in eine
existenzielle Gefährdung geraten. Das heißt konkret, wir erwarten, dass
die öffentliche Hände Fördermittel beim Ausfall von Veranstaltungen
aufgrund der Corona-Pandemie nicht von den Kultureinrichtungen und den
Künstlerinnen und Künstlern zurückfordern.„
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