Follower

Donnerstag, 16. Januar 2020

Digitaler Nachlass: Justizministerium klärt über "postmortalen Datenschutz" auf / heise online

"Postmortaler Datenschutz ist nach dem geltendem Recht möglich." Das meinen Experten des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) sowie Rechtswissenschaftler der Universitäten Bremen und Regensburg in einer Studie, die das Bundesjustizministerium gefördert hat. Erblasser könnten bereits zu Lebzeiten den Umgang mit personenbezogenen Informationen nach dem Tod regeln.
Diese Option entspringe dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in der Studie "Der Digitale Nachlass". Die Erben und nächsten Angehörigen könnten nach dem Tod des Erblassers für einen Schutz der Daten sorgen. Dies garantiere das postmortale Persönlichkeitsrecht auch dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinerlei Vorgaben gemacht habe, also zum Beispiel keinen Testamentvollstrecker ernannt hat. Dabei sei der "mutmaßliche Wille des Erblassers" entscheidend, soweit sich der ermitteln lasse. ... [mehr] https://heise.de/-4638757

Keine Kommentare: