"Postmortaler Datenschutz ist nach dem geltendem Recht möglich." Das
meinen Experten des Fraunhofer-Instituts für Sichere
Informationstechnologie (SIT) sowie Rechtswissenschaftler der
Universitäten Bremen und Regensburg in einer Studie, die das
Bundesjustizministerium gefördert hat. Erblasser könnten bereits zu
Lebzeiten den Umgang mit personenbezogenen Informationen nach dem Tod
regeln.
Diese Option entspringe dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in der Studie "Der Digitale Nachlass".
Die Erben und nächsten Angehörigen könnten nach dem Tod des Erblassers
für einen Schutz der Daten sorgen. Dies garantiere das postmortale
Persönlichkeitsrecht auch dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten
keinerlei Vorgaben gemacht habe, also zum Beispiel keinen
Testamentvollstrecker ernannt hat. Dabei sei der "mutmaßliche Wille des
Erblassers" entscheidend, soweit sich der ermitteln lasse. ... [mehr] https://heise.de/-4638757
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