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Mittwoch, 23. Januar 2019

Bundesländer, Verwertungsgesellschaften und Verleger einigen sich auf Lizenzmodell


Lehrkräfte an Schulen dürfen auch weiterhin analoge und digitale Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften für den Unterricht vervielfältigen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die Länder unter Federführung des bayerischen Kultusministeriums, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie die PMG Presse-Monitor die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Schulunterricht. Die PMG räumt als zentrale Anlaufstelle für die Presseverlage ab sofort die erforderlichen Rechte hierfür ein und rechnet die anfallenden Nutzungsgebühren gegenüber den Ländern pauschal ab. Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) trat zum 01.03.2018 in Kraft. Danach dürfen Lehrkräfte für den Schulunterricht bis zu 15 Prozent eines Artikels lizenzfrei nutzen. Vollständige Beiträge erfordern, vor dem Hintergrund des Refinanzierungsbedarfs der Inhalteproduktion durch die private Tages- und Publikumspresse, eine Zustimmung des Rechteinhabers beziehungsweise eine angemessene Vergütung. Diese veränderte Rechtslage erforderte neue Regeln, um Presseinhalte in Schulen auch weiterhin nutzen zu können. Der jetzt geschlossene Rahmenvertrag läuft zunächst bis 2022.

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