Lehrkräfte an Schulen dürfen auch weiterhin
analoge und digitale Presseartikel aus Tageszeitungen und
Publikumszeitschriften für den Unterricht vervielfältigen. Mit einem neuen
Gesamtvertrag sichern die Länder unter Federführung des bayerischen
Kultusministeriums, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst
sowie die PMG Presse-Monitor die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und
Bilder für den Schulunterricht. Die PMG räumt als zentrale Anlaufstelle für die
Presseverlage ab sofort die erforderlichen Rechte hierfür ein und rechnet die
anfallenden Nutzungsgebühren gegenüber den Ländern pauschal ab. Das
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der
Wissensgesellschaft (UrhWissG) trat zum 01.03.2018 in Kraft. Danach dürfen
Lehrkräfte für den Schulunterricht bis zu 15 Prozent eines Artikels lizenzfrei
nutzen. Vollständige Beiträge erfordern, vor dem Hintergrund des
Refinanzierungsbedarfs der Inhalteproduktion durch die private Tages- und
Publikumspresse, eine Zustimmung des Rechteinhabers beziehungsweise eine
angemessene Vergütung. Diese veränderte Rechtslage erforderte neue
Regeln, um Presseinhalte in Schulen auch weiterhin nutzen zu können. Der jetzt
geschlossene Rahmenvertrag läuft zunächst bis 2022.
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