Im Februar und März 2019 stehen die Begutachtungen für die zweite Förderlinie der Exzellenzstrategie an – jetzt geht es um den Titel „Exzellenzuniversität“. In der ersten Förderlinie der „Exzellenzcluster“ waren die baden-württembergischen Universitäten überproportional erfolgreich. Mit der Cluster-Förderentscheidung sind sechs Landesuniversitäten nun weiter im Rennen um die besonders prestigeträchtige Förderlinie „Exzellenzuniversität“.
Der Bedarf an so genannten Sitzlandmitteln für die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ ist abhängig von der Förderentscheidung, die am 19. Juli 2019 fällt. Die dauerhaft eingebrachten, zusätzlichen Finanzmittel, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden, stärken in ganz erheblichem Umfang die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts. Bereits mit der Haushaltsaufstellung 2018/19 hat die Landesregierung eine starke Unterstützung der Universitäten im Land signalisiert, indem sie ab 2019 für die Exzellenzstrategie 26 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellte. Für die Clustervorbereitung hat das Wissenschaftsministerium zudem 10,9 Millionen Euro zu Verfügung gestellt. Bei der Antragstellung zur „Exzellenzuniversität“ unterstützt das Wissenschaftsministerium die Universitäten derzeit nochmals mit drei Millionen Euro für die Ausarbeitung der Konzepte.
Schon in der ersten Förderlinie der „Exzellenzcluster“, die die Grundlage für die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ darstellt, wurde hart ausgesiebt: Von bundesweit 195 Clusterskizzen blieben 88 Vollanträge übrig. Daraus wurden letztlich 57 Exzellenzcluster bewilligt. Baden-Württemberg hat dabei mit 12 Clustern hervorragend abgeschnitten und stellt 21 Prozent aller geförderten Cluster. Damit konnte der Erfolg aus der vorhergehenden Exzellenzinitiative II (mit damals sieben Clustern) noch gesteigert werden. Eine wichtige Rolle hat dabei gespielt, dass im Begutachtungsprozess auf den besonderen Beitrag des Landes zur so genannten Nachhaltigstellung der Projekte der Exzellenzinitiative II verwiesen werden konnte, beispielsweise, um etablierte Strukturen der Graduiertenschulen weiterführen zu können. Die 12 eingeworbenen Exzellenzcluster erhalten eine jährliche Gesamtförderung im Rahmen von 64,3 bis 78,7 Mio. Euro (Mittelwert 75,4 Mio. Euro). Zusätzlich wurden Universitätspauschalen im Umfang von 10,3 Mio. Euro jährlich bewilligt. Förderbeginn für die neuen Exzellenzcluster war der 1. Januar 2019. Ab November 2019 beginnt die Förderung der ausgewählten Exzellenzuniversitäten.
19 Antragskonzepte (von 22 Universitäten, da es zwei Verbundanträge gibt) von ursprünglich 63 Universitäten sind nun noch im Wettbewerb um die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“. Voraussetzung für die Antragstellung in der weiten Förderlinie war, dass eine Universität in der ersten Förderlinie mindestens zwei Exzellenzcluster einwerben konnte. Sechs der Antragskonzepte kommen aus Baden-Württemberg, mehr als aus jedem anderen Land.
Die Exzellenzuniversitäts-Konzepte werden unter anderem in einer Vor-Ort-Begutachtung im Frühjahr 2019 bewertet, bevor am 19. Juli 2019 die Entscheidung durch die Exzellenzkommission fällt. Insgesamt können bis zu elf Exzellenzuniversitäten ab dem 1. November 2019 gefördert werden. Die ausgewählten Exzellenzuniversitäten werden dann dauerhaft gefördert. Alle sieben Jahre findet eine Evaluierung statt, bei der überprüft wird, ob die Voraussetzungen der Förderung fortbestehen. Die Förderhöhe beläuft sich auf 10 bis 15 Millionen Euro jährlich für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Bund und Länder stellen insgesamt rund 148 Millionen Euro jährlich für die elf Förderfälle zu Verfügung.
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