Auch der Börsenverein hatte seine Lobbyarbeit in dieser Sache erheblich intensiviert − woraufhin sich die Kreativbranche im September vorläufig durchsetzte. Im entscheidenden Moment ist der Gesetzgebungsprozess zur EU-Richtlinie nun wieder ins Stocken geraten, wobei die für die Buchbranche zentrale Regelung, mit der die Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder eingeführt werden soll, unstrittig ist.
Anlässlich der Jahrestagung der Literatur- und Sachbuchverlage wurde heute in München ein Appell an Bundesregierung, Rat und Europäisches Parlament verabschiedet: "Die europäische Kreativwirtschaft kann nicht länger auf ein faires Urheberrecht warten", heißt es darin.
Weitere Themen auf der Agenda von Christian Sprang: die Kampagne des Bibliotheksverbands zum E-Lending durch öffentliche Bibliotheken (Onleihe) und die am 4. Dezember in Kraft getetene Neufassung der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie dank der die E-Bundle-Besteuerung vielleicht bald der Vergangenheit angehören könnte.
Normvertrag für Übersetzer
Über mögliche Änderungen beim Übersetzernormvertrag informierte in Müchnen die stellvertretende Justiziarin im Börsenverein, Susanne Barwick. Wesentliche Änderungen zum Normvertrag von 1992 betreffen die Rechtseinräumung (Stichwort elektronische Medien), die Vergütung (Honorar für besondere Leistungen), Präzisierungen zu Bearbeitungszeiten und Fristen und ganz besonders den Informationsaustausch zwischen Verlagen und Übersetzern. Der wichtigste Punkt bei der Neufassung aus Sicht der Übersetzer: die Nennung der Übersetzer (neu hinzugekommen: Namensnennung in den Metadaten). Zur Nennung des Übersetzers soll noch ein "Best Practice Papier" erarbeitet werden.via https://www.boersenblatt.net/2019-01-24-artikel-rechtliche_themen_bei_der_ig_belletristik_und_sachbuch_.1588251.html
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