Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die neue
Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“
verabschiedet. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind die Förderung der
Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihre Stärkung im
Hochschulsystem insgesamt. Vorgesehen ist die dauerhafte Einrichtung
einer – rechtlich nicht selbständigen – Organisationseinheit unter dem
Dach einer bestehenden Institution. Sie soll durch entsprechende
Förderformate Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie
für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für
Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen und den
Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützen. Dadurch
wird die deutsche Hochschullandschaft in ihrer Breite adressiert und
kontinuierlich die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gestärkt. ... Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Förderung der
Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den
Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam, wobei der
Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Mio. Euro jährlich aufbringen
werden.
via https://idw-online.de/de/news715011
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