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Samstag, 4. Mai 2019

Dauerhafte Förderung zur Weiterentwicklung der Hochschullehre

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ verabschiedet. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihre Stärkung im Hochschulsystem insgesamt. Vorgesehen ist die dauerhafte Einrichtung einer – rechtlich nicht selbständigen – Organisationseinheit unter dem Dach einer bestehenden Institution. Sie soll durch entsprechende Förderformate Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen und den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützen. Dadurch wird die deutsche Hochschullandschaft in ihrer Breite adressiert und kontinuierlich die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gestärkt. ... Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam, wobei der Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Mio. Euro jährlich aufbringen werden. 

via https://idw-online.de/de/news715011

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