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Samstag, 4. Mai 2019

Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2030 auf den Weg gebracht. Damit setzen Bund und Länder ein klares Signal für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und verbindliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Deutschland. 
Die vierte Fortschreibung des erstmalig 2005 beschlossenen Pakts für Forschung und Innovation sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor. Der Pakt für Forschung und Innovation IV sorgt damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorganisationen. Er gilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Forschungsorganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft.
Auf Grundlage folgender forschungspolitischer Ziele haben Bund und Länder mit den Wissenschaftsorganisationen erstmalig Zielvereinbarungen für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung vereinbart: ... [mehr] https://idw-online.de/de/news715012

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