Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die Fortschreibung
des Pakts für Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2030 auf
den Weg gebracht. Damit setzen Bund und Länder ein klares Signal für die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und
verbindliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in
Deutschland.
Die vierte Fortschreibung des erstmalig 2005 beschlossenen Pakts für
Forschung und Innovation sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen
an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei
Prozent vor. Der Pakt für Forschung und Innovation IV sorgt damit für
ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der
Wissenschaftsorganisationen. Er gilt für die Deutsche
Forschungsgemeinschaft und die vier großen Forschungsorganisationen:
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft
und Max-Planck-Gesellschaft.
Auf Grundlage folgender forschungspolitischer Ziele haben Bund und
Länder mit den Wissenschaftsorganisationen erstmalig Zielvereinbarungen
für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung vereinbart: ... [mehr] https://idw-online.de/de/news715012
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