Die beiden Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten bis zum 7.6.2021 in nationales Recht umzusetzen.
Weiterhin wurde am 22.5.2019 die „Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (Digitale-Inhalte-Richtlinie) veröffentlicht.
Diese regelt vertragsrechtliche Fragen der Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Computerprogramme, Anwendungen, Spiele, Musik, Videos oder Texte) und digitaler Dienstleistungen (z.B. Datei-Hosting-Plattformen oder Soziale Medien), wie insbesondere die Anforderungen an deren Vertragsmäßigkeit sowie mögliche Abhilfen im Falle von Vertragswidrigkeit oder nicht erfolgter Bereitstellung. Die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie läuft bis zum 1.7.2021, anzuwenden sind die Vorschriften ab dem 1.2.2022.
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