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Freitag, 17. Mai 2019

Neuer Normvertrag regelt Zusammenarbeit für Verlage, Übersetzerinnen und Übersetzer

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) und der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di haben sich auf einen neuen Normvertrag für den Abschluss von Übersetzerverträgen geeinigt. Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen haben den Vertrag in Berlin unterzeichnet.
Der Normvertrag dient als Muster, das Verlage und Übersetzer ihrer Vertragsbeziehung zugrunde legen können. Der Vertragstext berücksichtigt die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten. Die neue Fassung des Normvertrags wurde u.a. um E-Book- bzw. Onlinerechte ergänzt. Der Normvertrag aktualisiert auch die Honorarklausel und passt sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Die bisherige Form des Normvertrags stammt aus dem Jahr 1992.

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