Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Verband
deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke
(VdÜ) und der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und
Schriftsteller in ver.di haben sich auf einen neuen Normvertrag für den
Abschluss von Übersetzerverträgen geeinigt. Vertreterinnen und Vertreter
der Organisationen haben den Vertrag in Berlin
unterzeichnet.
Der Normvertrag dient als Muster, das Verlage und Übersetzer ihrer
Vertragsbeziehung zugrunde legen können. Der Vertragstext berücksichtigt
die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten.
Die neue Fassung des Normvertrags wurde u.a. um E-Book- bzw.
Onlinerechte ergänzt. Der Normvertrag aktualisiert auch die
Honorarklausel und passt sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
an. Die bisherige Form des Normvertrags stammt aus dem Jahr 1992.
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