Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die neue
Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“
verabschiedet. Mit dem Zukunftsvertrag verbessern Bund und Länder
gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht
die Studienkapazitäten in Deutschland – und zwar ab dem Jahr 2021 auf
Dauer. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an
allen Hochschulen werden fast drei Millionen Studierende profitieren. ... Der Zukunftsvertrag gewährleistet den bedarfsgerechten Erhalt der
Studienkapazitäten, eine hohe Qualität von Studium und Lehre sowie
finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen. Durch die dauerhafte
Förderung ab dem Jahr 2021 kann insbesondere der Ausbau unbefristeter
Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals
an den Hochschulen unterstützt werden. Darin sehen Bund und Länder
einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium
und Lehre. Dies ist ein ausdrückliches Ziel des Zukunftsvertrags.
Der Bund stellt von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem
Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen
zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den
Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition
in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd.
Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.
via https://idw-online.de/de/news715010
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