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Samstag, 18. August 2018

Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 bringt freie Werknutzungen für sehbehinderte Personen sowie eine Video-on-Demand-Möglichkeit für das Parlament

Mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018, wird die Richtlinie (EU) 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 242 vom 20.9.2017, S. 6, umgesetzt. Sie wird am 12. Oktober im Kraft treten.
Inhaltlich geht es um freie Werknutzungen für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Dies hatte der Vertrag von Marrakesch schon vorgesehen, der nun über eine EU-Richtlinie auch bei uns umgesetzt wurde.
Darüber hinaus sollen nun auch Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung gestellt werden können. Das war bislang rechtlich nicht ganz gesichert. Die betreffende freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden war bislang nur „zu Zwecken der Berichterstattung“ möglich. Nun wird das Wort „Berichterstattung“ durch „Informationszwecke“ ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen.
Die Novelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2018/63/20180816
Das parlamentarische Verfahren:
Pressemitteilung des Parlaments:
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46899

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