Inhaltlich geht es um freie Werknutzungen für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Dies hatte der Vertrag von Marrakesch schon vorgesehen, der nun über eine EU-Richtlinie auch bei uns umgesetzt wurde.
Darüber hinaus sollen nun auch Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung gestellt werden können. Das war bislang rechtlich nicht ganz gesichert. Die betreffende freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden war bislang nur „zu Zwecken der Berichterstattung“ möglich. Nun wird das Wort „Berichterstattung“ durch „Informationszwecke“ ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen.
Die Novelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2018/63/20180816
Das parlamentarische Verfahren:
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00185/index.shtml#tab-Uebersicht
- https://offenesparlament.at/gesetze/XXVI/185_d.B./
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46899
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen