https://oliverhinte.wordpress.com/2018/08/26/brauchen-wir-eine-zentrale-lizenzierungsplattform-fuer-wissenschaftliche-werke/
Nun lädt das BMJV also zu einem entsprechenden Dialog zwischen Verlegern
und Bibliotheken. Dialog ist im Prinzip ja immer gut. Aber dann muß man
auch mit einander und nicht nur über einander sprechen. Welches
Interesse haben Verlage an solch einer Plattform? Soll so indirekt doch
die Einzelabrechnung für Dokumente eingeführt werden? § 60h UrhG gibt
allerdings den Weg der Pauschalvergütung vor. Welches Interesse könnten
Bibliotheken an solch einer Plattform haben? Ein zentraler
Ansprechpartner und ein einheitlicher Preis pro Dokument? Helfen Sie mir
auf die Sprünge und beteiligen Sie sich bitte konstruktiv an dieser
Diskussion. Was könnten Bibliotheken im Ge[ge]nzug erwarten? Das Recht auf
e-lending?
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