So oder so ähnlich hat es irights 2013 in einem Artikel formuliert https://irights.info/artikel/wissenschaftsparagraf-der-horsaal-als-grauzone/14996
Und hat sich seitdem etwas geändert? Leider nicht. Es besteht
weiterhin sehr viel Unsicherheit bei den Lehrenden, Studierenden und
Bibliotheken was zulässig ist und was nicht. Und muss das so sein?
Anscheinend schon, denn bei Jura handelt es sich in der Regel um
Einzelfalllösungen.
Aber trotzdem kann man versuchen, die Grauzone etwas weißer oder auch etwas schwärzer zu gestalten.
So kann man zwei Bereiche schon einmal trennen:
1. Die LernManagementSysteme, die in §60a UrhG geregelt sind und
2. Den Hörsaal, wo meistens die analogen Regelungen des UrhG gelten.
In § 60a UrhG ist die genehmigungsfreie Zugänglichmachung an einen
abgegrenzten Personenkreis in der Regel auf 15% eines Werkes begrenzt.
Nach meinem Wortverständnis sind die BesucherInnen einer Vorlesung in
gleicher Weise Weise abgrenzbar und bestimmbar. Den nicht umsonst tragen
bestimmte Veranstaltungen an Hochschulen den Zusatz „öffentlich“, wie
zum Beispiel „Öffentliche Ringvorlesung“.
Worauf möchte ich nun hinaus? Filme sind in manchen Studiengängen
wichtige Lehrmittel, die dort in unterschiedlicher Form zum Einsatz
kommen.
In LMS sind bis zu 5 Minuten von Filmen zulässig, die seit zwei Jahren nicht mehr im Kino laufen.
Wie ist nun die Situation in Vorlesungen? Handelt es sich dabei um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des §52 UrhG https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html ?
Ich denke nicht, denn bei den BesucherInnen einer Vorlesung handelt
es sich um einen fest abgegrenzten Personenkreis, der zu einem
gemeinsamen Zweck verbunden ist.
Das sehen manche Filmverwerter anders. https://www.av1-shop.de/media/pdf/6d/ff/c8/2018_07_lizenzbestimmungen_-docx.pdf
Auch steht die Weitergabe von DVDs als Leihe im Einklang mit dem Erschöpfungsgrundsatz. https://www.dasbibliothekswissen.de/Urheberrecht%3A-Die-Ausleihe.html
Auch wenn das manche Filmverwerter anders sehen…
via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/08/17/der-hoersaal-als-grauzone-was-ist-an-hochschulen-urheberrechtlich-gestattet-und-was-nicht/
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