Von Jasmin Schmitz
Urheberwissenschaftsgesetz (UrhWissG). Nachdem das Urheberwissenschaftsgesetz im März in Kraft getreten ist, müssen sich die Bibliotheken mit seiner Auslegung befassen. Die Rechtsexperten des VDB empfahlen in einer Fragerunde, die Normen des UrhWissG für die Zwecke der Bibliotheken zu nutzen. Der §60a-h hat die bisherigen Schranken im Urheberechtsgesetz teilweise ersetzt. Eines der größten Defizite des Gesetzes besteht darin, dass es auf fünf Jahre begrenzt ist; nach vier Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen. Nutzen die Bibliotheken (und andere im Gesetz benannte Akteure) das UrhWissG in diesem Zeitraum nicht zu ihren Gunsten, dann besteht die Gefahr, dass es außer Kraft gesetzt wird. Ziel muss aber die Entfristung sein.
Paragraph 60e adressiert die Arbeit von Bibliotheken. Ihnen ist jetzt erlaubt, zu Zwecken der Bestandserhaltung Kopien von Werken anzufertigen (Absatz 1). Absatz 2 erlaubt das Verleihen von Vervielfältigungsstücken von Zeitungen aus dem Bestand. In der Diskussion wurde die Möglichkeit der „Leihe ohne Rückgabe“ ins Spiel gebracht. Absatz 4 gestattet Bibliotheken, Nutzenden in den eigenen Räumen Werke aus ihrem Bestand an Terminals zugänglich zu machen. Diese dürfen zudem 10% des Werkes je Sitzung vervielfältigen. Abbildungen und einzelne Beiträge aus derselben Fach- oder wissenschaftlichen Zeitschrift für Forschung und private Studien sind eingeschlossen. Es wurde betont, dass Bibliotheken sich zwar rechtskonform verhalten müssen, sie seien aber nicht die Wächter des Urheberrechts; eine permanente Kontrolle der Nutzenden könne nicht von ihnen verlangt werden.
Bei Absatz 4 ist ferner
umstritten, ob technische Barrieren eingebaut werden müssen. Mit Blick auf
Absatz 4 und insbesondere Absatz 5 (Übermittlung von Vervielfältigungen zu
nicht kommerziellen Zwecken im Rahmen einer Einzelbestellung) wird zudem
diskutiert, was unter Fachzeitschriften genau zu verstehen ist. Eventuell kann
darunter mehr gefasst werden, als man es zunächst erwarten würde (1).Urheberwissenschaftsgesetz (UrhWissG). Nachdem das Urheberwissenschaftsgesetz im März in Kraft getreten ist, müssen sich die Bibliotheken mit seiner Auslegung befassen. Die Rechtsexperten des VDB empfahlen in einer Fragerunde, die Normen des UrhWissG für die Zwecke der Bibliotheken zu nutzen. Der §60a-h hat die bisherigen Schranken im Urheberechtsgesetz teilweise ersetzt. Eines der größten Defizite des Gesetzes besteht darin, dass es auf fünf Jahre begrenzt ist; nach vier Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen. Nutzen die Bibliotheken (und andere im Gesetz benannte Akteure) das UrhWissG in diesem Zeitraum nicht zu ihren Gunsten, dann besteht die Gefahr, dass es außer Kraft gesetzt wird. Ziel muss aber die Entfristung sein.
Paragraph 60e adressiert die Arbeit von Bibliotheken. Ihnen ist jetzt erlaubt, zu Zwecken der Bestandserhaltung Kopien von Werken anzufertigen (Absatz 1). Absatz 2 erlaubt das Verleihen von Vervielfältigungsstücken von Zeitungen aus dem Bestand. In der Diskussion wurde die Möglichkeit der „Leihe ohne Rückgabe“ ins Spiel gebracht. Absatz 4 gestattet Bibliotheken, Nutzenden in den eigenen Räumen Werke aus ihrem Bestand an Terminals zugänglich zu machen. Diese dürfen zudem 10% des Werkes je Sitzung vervielfältigen. Abbildungen und einzelne Beiträge aus derselben Fach- oder wissenschaftlichen Zeitschrift für Forschung und private Studien sind eingeschlossen. Es wurde betont, dass Bibliotheken sich zwar rechtskonform verhalten müssen, sie seien aber nicht die Wächter des Urheberrechts; eine permanente Kontrolle der Nutzenden könne nicht von ihnen verlangt werden.
„Copyright Literacy“. Eine Session beschäftigte sich mit dem in Deutschland noch
weitestgehend unbekannten Konzept der „Copyright Literacy“, also der
Urheberrechtskompetenz (2). Diese ist definiert als “acquiring and
demonstrating the appropriate knowledge, skills and behaviours to enable the
ethical creation and use of copyright material.” Im anglo-amerikanischen Raum
ist dieses Konzept wesentlich bekannter. Dort sind an Bibliotheken häufig
„Copyright Officer“ als Ansprechpersonen zu finden. Ihre Aufgaben umfassen
unter anderem die Beratung zum Urheberrecht und zu Lizenzierungsfragen, die
Formulierung von Handreichungen und die Organisation von Workshops. In einer
Befragung der „Copyright Officer“ wurde deutlich, dass diese Position viele
Herausforderungen birgt, weil sie häufig mit Einzelfällen zu tun haben und
viele Rechtsnormen interpretationswürdig sind. Urheberrechtskompetenz sollte
daher im LIS-Studium gelehrt werden.
In der Sitzung „Copyright
Literacy“ wurde auch die deutsche Adaption des Brettspiels „The Publishing
Trap“ veröffentlicht, das vor allem dem wissenschaftlichen Nachwuchs die
Rechtsnormen des Urheberrechts über „Gamification“ näherbringen soll. Die
Anpassung an die deutschen Verhältnisse wurde von Mitarbeitern der FH Potsdam
und HS Hannover vollzogen. Es gab Gelegenheit, das Spiel auszuprobieren.
Das Konsortium ORCID DE.
In der Session „Publikationsoutput II“ des Bibliothekartages wurde über das
Deutschland-Konsortium von ORCID berichtet (3). ORCID (Open Researcher and
Contributor ID) ist ein numerischer Identifier für die Identifikation von
Autoren, der beispielsweise hilft, namensgleiche Autorinnen und Autoren
auseinander zu halten und Publikationen eindeutig zuzuordnen. Viele Verlage
unterstützen das System, indem sie teilweise die Angabe der iD verpflichtend
machen. Auch andere Initiativen (wie zum Beispiel der Kerndatensatz Forschung)
sprechen sich für den flächendeckenden Einsatz dieser Autorenidentifikation
aus.
Zu einer iD gehört immer eine
Profilseite über den Autor, die über seinen beruflichen Werdegang, seine
Publikationen sowie über die von ihm eingeworbenen Drittmittel informiert. Was
wann sichtbar ist, kann von den Autoren über granulare Sicherheitseinstellungen
frei gewählt werden. Im Profil ist stets verzeichnet, aus welcher Quelle die
Information stammt
Die Organisation von ORCID ist
nicht-kommerziell und wird von über 850 Mitgliedseinrichtungen getragen und
finanziert. Bei der Gründung wurden Vorkehrungen getroffen, dass die
Organisation nicht von kommerziellen Anbietern aufgekauft werden kann. Derzeit
sind weltweit fünf Millionen ORCID-iDs vergeben (davon mehr als 110.000 an
deutsche Autoren). Jahr für Jahr nehmen die iDs um eine Million zu. Eine
institutionelle Mitgliedschaft im Konsortium soll den Aufwand für das
Publikationsmanagement verringern und den Autoren die Profilpflege durch die
eigene Einrichtung abnehmen. Die Kosten einer institutionellen Mitgliedschaft
im Konsortium betragen etwa 3.500 US-Dollar im Jahr. Der deutsche Ableger hat
keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
Das deutsche Konsortium setzt
sich aktuell aus 24 Hochschulen, zwölf außeruniversitären Instituten und sechs
sonstigen Einrichtungen zusammen. Die Mitgliedschaft im Konsortium bringt in
erster Linie eine Zeit- und Kostenersparnis bei der Erfassung und Veröffentlichung
des Publikationsoutputs einer Einrichtung mit sich. Mit der Mitgliedschaft
erhält man zudem Zugriff auf weitere Schnittstellen, die über die Leistung der
„public API“ hinausgehen. Dazu gehören die Möglichkeit zur Synchronisation der
ORCID-Einträge mit den Einträgen im eigenen Repositorien sowie die Anbindung
von Informationen an die ORCID-Einträge.
In anderen Sitzungen wurden
Beispiele zur Umsetzung vorgestellt (4).
Verweise:
(1) Oliver Hinte:
Das UrhWissG - von der Entstehung bis zur ersten Anwendung: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/start/1/rows/20/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype/simple/query/hinte/docId/3715
(2) Fabian Franke,
Jane Secker, Chris Morrison: Copyright Literacy / Urheberrechtskompetenz: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/start/3/rows/20/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype/simple/query/secker/docId/3440
(3) Heinz Pampel,
Paul Vierkant: ORCID DE - Autorenidentifikation mit ORCID in Deutschland: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/start/11/rows/20/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype/simple/query/orcid/docId/3654
(4) Siehe: Frank
Lützenkirchen: ORCID und die sich selbst füllende Universitätsbibliographie: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/start/16/rows/20/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype/simple/query/orcid/docId/3529;
Gernot Deinzer: ORCID-Integration in das institutionelle Repositorium der
Universität Regensburg: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/start/8/rows/20/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype/simple/query/orcid/docId/3652via https://www.password-online.de/?wysija-page=1&controller=email&action=view&email_id=513&wysijap=subscriptions&user_id=2400
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