Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder auch im Jahr 2017
Milliardenbeträge für zusätzliche Erstsemester an den Hochschulen
bereitgestellt. Gegenüber dem Basisjahr 2005 wurden erneut mehr als
150.000 neue Studiermöglichkeiten geschaffen. Seit Beginn des
Hochschulpakts im Jahr 2007 konnten die Hochschulen somit insgesamt 1,2
Millionen Erstsemester mehr aufnehmen, als ohne den Hochschulpakt
möglich gewesen wäre. Aufgrund der sehr hohen Studienanfängerzahlen der
Vorjahre und der teilweise nachlaufenden Finanzierung war 2017 mit
insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro (2,5 Mrd. Euro vom Bund und 1,9 Mrd. Euro
von den Ländern) das bislang finanzstärkste Jahr des Programms.
Der soeben veröffentlichte Umsetzungsbericht 2017 dokumentiert die
Entwicklung an den Hochschulen und berichtet über die
Mittelbereitstellung sowie über die mit Hochschulpaktmitteln ergriffenen
Maßnahmen in den Ländern. Danach haben 2017 wieder mehr als eine halbe Million junge Leute, also
52 % des betreffenden Altersjahrgangs, ein Hochschulstudium in
Deutschland aufgenommen. Seit 2005, dem Bezugsjahr des Hochschulpakts,
ist die Studienanfängerzahl um insgesamt mehr als 41 % gestiegen.
Während die Studienanfängerzahl an den Universitäten gegenüber 2005 um
24 % gestiegen ist, betrug die Steigerung an den Fachhochschulen sogar
75 %. Den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen zu erhöhen, ist
eine wesentliche Zielsetzung des Hochschulpakts.
Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals ist im selben
Zeitraum um fast 28 % angewachsen, die der Professorinnen und
Professoren um 26 %. Ein starker Anstieg ist im Bereich der
Lehrbeauftragten zu verzeichnen, deren Einsatz sich seit 2005 um 72 %
erhöht hat.
Der Einsatz der Mittel des Hochschulpaktes hat dazu beigetragen, dass
der Anteil von Frauen am Hochschulpersonal 2017 größer war als noch
2005: Beim hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal stieg der
Frauenanteil von 26 % auf 36 % und bei den Professorinnen und
Professoren von 14 % auf 24 %.
Weitere Details enthält der „Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts
2020 im Jahr 2017“, der durch einen ausführlichen Tabellenteil ergänzt
wird. Online ist er unter https://www.gwk-bonn.de/ abrufbar und kann in Kürze als Heft 64 der „Materialien der GWK“ beim Büro der GWK (gwk@gwk-bonn.de) angefordert werden.
via https://idw-online.de/de/news728464
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