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Freitag, 20. Dezember 2019

Dozent geht gegen Weitergabe von Bewertungen vor

Sind Hochschullehrer unantastbar oder müssen sie sich der Bewertung durch Studierende und Kritik übergeordneter Gremien stellen? Diese Frage hat ein unter Druck geratener Hochschullehrer aufgeworfen, der vor dem Verwaltungsgerichtshof auf seine Wissenschafts- und Lehrfreiheit pocht. Der Dozent der Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung will erreichen, dass die Ergebnisse der verpflichtenden Bewertung der Lehrleistung nur der betroffene Dozent erhält und sich auf dieser Basis weiterentwickeln kann.
Bei Weitergabe an Fakultätsrat und Studiendekan sieht er nach eigenen Worten seine Lehrfreiheit massiv beeinträchtigt und Datenschutzrechte verletzt. Bei der Verhandlung am Donnerstag in Mannheim berichtete der Jura-Professor von unangenehmen Gesprächen mit dem Studiendekan und davon, dass ihm ein «Fach weggenommen» worden sei. Vor diesem Hintergrund komme es unweigerlich zu Veränderungen in der Lehre. «Ich habe das selbst erlebt.»
Derzeit bekommen auch Fakultätsrat und Studiendekan die Ergebnisse zu Gesicht. Da das für die originären Aufgaben des Studiendekans irrelevant sei, könne nur dahinter stecken, diesen Einfluss auf die Dozenten zu sichern. Deshalb will der Professor im Normenkontrollverfahren die Evaluationssatzung der Hochschule vom Gericht für unwirksam erklären lassen. Die Hochschule hält - anders als ihr Dozent - den Eingriff in die Lehrfreiheit durch Evaluation für «nicht besonders intensiv».
Das Gericht legte der Hochschule nahe, Unschärfen in ihrer Satzung auszubügeln. So will die Hochschule nach Worten ihrer Rechtsanwältin die Formulierung, die «Studiengänge» seien für die Bewertung zuständig, durch konkretere Begrifflichkeiten ersetzen. Der Senat sieht anders als der Hochschullehrer kein Defizit bei der rechtlichen Grundlage der Satzung. Das Landeshochschulgesetz sehe ein Qualitätsmanagementsystem vor, an dem die Studierenden durch die Evaluation zu beteiligen seien. Das Grundrecht der Studierenden auf Berufsfreiheit und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer «Ausbildungsstätte» stünden über der Wissenschaftsfreiheit. Das Urteil erfolgt schriftlich (Az. 9 S 838/18). Aus Sicht der Studenten selbst ist die Evaluation ein wichtiges Mittel zur Verbesserung der Lehre, doch an der Umsetzung der daraus resultierenden Erkenntnisse hapere es. Die Bewertung habe Mängel wie Frontalunterricht, langweilige Tafelaufschriebe und wenig Interesse an digitalen Angeboten nicht abgestellt, sagte der Sprecher der Landesstudierendenvertretung, Andreas Bauer.
Auch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sieht Lehrevaluationen als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung an. «Wir brauchen mehr Feedbackkultur, nicht weniger. In der Wissenschaft ist dieses Thema der Rückmeldung auch üblich und fest etabliert.»
Auch nach Überzeugung des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz, Bernhard Eitel, ist die Bewertung der Lehrleistung ein probates Mittel für bessere Lehre, das weitgehend und ohne Beanstandungen von beiden Seiten genutzt werde. «Es geht um gute Bedingungen für Studierende, nicht um das Drangsalieren von Wissenschaftlern», so der Heidelberger Uni-Rektor.
Studentenvertreter Bauer will die Befragung beibehalten, aber grundsätzlich reformieren. So sei die Ausgestaltung der Fragebögen durch die Dozenten selbst problematisch. «Da werden zum Teil Suggestiv-Fragen gestellt und Freifelder für Kritik fehlen», sagte der Informationstechnik-Student der Uni Mannheim. Die Antworten würden dann vom Dozenten selbst ausgewertet. «Was dann in der mit Dozenten und Studenten besetzten Studienkommission und beim Dekanat ankommt, stammt nicht mehr aus einer unabhängigen Quelle.» Das Dekanat, die Leitung einer Fakultät, oder die Studierendenvertreter sollten die Evaluation konzipieren - nicht die zu Beurteilenden selbst.

dpa

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