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Donnerstag, 19. Dezember 2019

Börsenverein begrüßt EuGH-Urteil zu E-Books

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Weiterverkauf gebrauchter E-Books begrüßt. Die Auflage der Luxemburger Richter, dass die Urheber einem Weiterverkauf zustimmen müssen, sei ein großer Erfolg, erklärte der Börsenverein in einer Pressemitteilung. Das Urteil sichere ein faires Urheberrecht. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. In Deutschland haben bereits drei Gerichte den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft.

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