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Donnerstag, 19. Dezember 2019
Börsenverein begrüßt EuGH-Urteil zu E-Books
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs zum Weiterverkauf gebrauchter E-Books begrüßt.
Die Auflage der Luxemburger Richter, dass die Urheber einem
Weiterverkauf zustimmen müssen, sei ein großer Erfolg, erklärte der
Börsenverein in einer Pressemitteilung. Das Urteil sichere ein faires
Urheberrecht. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett
zerstört werden, wenn es einen legalen Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe,
sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. In
Deutschland haben bereits drei Gerichte den Weiterverkauf von E-Books
als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft.
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