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Dienstag, 17. Dezember 2019

Jahressteuergesetz tritt am 18.12. in Kraft: E-Books werden nur noch mit sieben Prozent besteuert

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen 17.12.2019 ist es amtlich: Ab morgen, 18.12., gilt für elektronische Verlagserzeugnisse der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern endlich in der Praxis angekommen.
Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt außer für E-Books auch für E-Paper, Datenbanken und andere elektronische Verlagserzeugnisse. Die Regelung setzt die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, die die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung gedruckter und digitaler Verlagserzeugnisse geschaffen hat. Die Vorschriften des Jahressteuergesetzes können auf der Website des Bundesanzeiger Verlags nachgelesen werden. In Österreich wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für elektronische Verlagserzeugnisse ab 1. Januar 2020 wirksam.

via https://www.boersenblatt.net/2019-12-17-artikel-e-books_werden_nur_noch_mit_sieben_prozent_besteuert-jahressteuergesetz_tritt_am_18.12._in_kraft.1780011.html

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