Erreicht wird damit eine Steigerung der zusätzlichen
Mittel für die Hochschulen im Land um durchschnittlich 3,5 Prozent pro
Jahr, zusätzlich zur Verstetigung der bislang noch temporären
Ausbauprogramme. Diese Verstetigung gleich zu Beginn der Laufzeit
schafft die Möglichkeit, befristete in dauerhafte
Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Ziel ist es, die neue
Hochschulfinanzierungsvereinbarung im Frühjahr 2020 zu unterzeichnen.
Der aktuelle Vereinbarung läuft Ende 2020 aus – daher muss eine neue
Vereinbarung geschlossen werden, die bis zum Jahr 2025 laufen soll. Die
Hochschulfinanzierungsvereinbarung ist eine Finanzierungsverpflichtung
für das Land, die weit über den nächsten Doppelhaushalt hinausgeht.
Hochschulfinanzierungsvereinbarungen regeln die
Grundfinanzierung, das heißt die Finanzierung der laufenden Kosten der
Hochschulen: Personal, Sachmittel, Ausstattung. Mit den Vereinbarungen
erhalten die Hochschulen mehrjährige Verlässlichkeit über ihre
Mittelzuweisungen und können die Mittel gezielter einsetzen. Diese
Planungssicherheit versetzt die Hochschulen in die Lage, sich in Lehre,
Forschung und Verwaltung strategisch fortzuentwickeln. Aktuell gibt das
Land den staatlichen Hochschulen zur Grundfinanzierung drei Milliarden
Euro pro Jahr.
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 bis 2025
wird eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie gilt dann für alle
staatlichen Hochschulen im Land mit ihren insgesamt etwa 330 000
Studierenden. Neben der Grundfinanzierung sichert die Vereinbarung den
Hochschulen zu, während der Vertragslaufzeit keine Einsparauflagen zu
erhalten. Auch die geplante garantierte Übertragung der Reste und
Rücklagen gibt er den Hochschulen Planungssicherheit und eröffnet ihnen
vor allem einen mehrjährigen strategischen Handlungsspielraum.
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