Follower

Freitag, 13. Dezember 2019

1,8 Milliarden Euro zusätzlich für die Hochschulen in Baden-Württemberg

Die Eckpunkte für die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 bis 2025 zwischen Baden-Württemberg und den staatlichen Hochschulen liegen auf dem Tisch. Neben einer Verstetigung bisher befristeter Mittel sieht die Vereinbarung für die geplante Laufzeit von 2021 bis 2025 zusätzliche Mittel für die Hochschulen in Höhe von mehr als 1,8 Milliarden Euro vor. Darin ist die volle Personalkostenausfinanzierung bis 2025 enthalten. Die Vereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 spiegelt laut Wissenschaftsministerin Bauer eine klare Schwerpunktsetzung der Landesregierung zugunsten von Wissenschaft und Forschung wider. Das Land sichert den Hochschulen mit durchschnittlich 360 Millionen Euro pro Jahr unter dem Strich doppelt so viel frisches Geld zu wie in der aktuell laufenden Vereinbarung (180 Millionen Euro pro Jahr).
Erreicht wird damit eine Steigerung der zusätzlichen Mittel für die Hochschulen im Land um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr, zusätzlich zur Verstetigung der bislang noch temporären Ausbauprogramme. Diese Verstetigung gleich zu Beginn der Laufzeit schafft die Möglichkeit, befristete in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Ziel ist es, die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung im Frühjahr 2020 zu unterzeichnen. Der aktuelle Vereinbarung läuft Ende 2020 aus – daher muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die bis zum Jahr 2025 laufen soll. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung ist eine Finanzierungsverpflichtung für das Land, die weit über den nächsten Doppelhaushalt hinausgeht. 
Hochschulfinanzierungsvereinbarungen regeln die Grundfinanzierung, das heißt die Finanzierung der laufenden Kosten der Hochschulen: Personal, Sachmittel, Ausstattung. Mit den Vereinbarungen erhalten die Hochschulen mehrjährige Verlässlichkeit über ihre Mittelzuweisungen und können die Mittel gezielter einsetzen. Diese Planungssicherheit versetzt die Hochschulen in die Lage, sich in Lehre, Forschung und Verwaltung strategisch fortzuentwickeln. Aktuell gibt das Land den staatlichen Hochschulen zur Grundfinanzierung drei Milliarden Euro pro Jahr.
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 bis 2025 wird eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie gilt dann für alle staatlichen Hochschulen im Land mit ihren insgesamt etwa 330 000 Studierenden. Neben der Grundfinanzierung sichert die Vereinbarung den Hochschulen zu, während der Vertragslaufzeit keine Einsparauflagen zu erhalten. Auch die geplante garantierte Übertragung der Reste und Rücklagen gibt er den Hochschulen Planungssicherheit und eröffnet ihnen vor allem einen mehrjährigen strategischen Handlungsspielraum.

Keine Kommentare: