Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat das Jahressteuergesetz
auch den Bundesrat passiert. Er macht damit den Weg frei für eine
ermäßigte Mehrwertbesteuerung auf E-Books, E-Paper und die
Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl digitaler
Publikationen enthalten. Nach der Zustimmung der Länderkammer am 29.11.2019 kann die Mehrwertsteuerermäßigung für E-Books, E-Paper und die Bereitstellung von Datenbank-Zugängen für digitale Publikationen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Regelung setzt die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem
Jahr 2018 um, die die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung
gedruckter und digitaler Verlagserzeugnisse geschaffen hat.
via https://www.boersenblatt.net/2019-11-29-artikel-bundesrat_gibt_gruenes_licht-ermaessigter_mehrwertsteuersatz_fuer_e-books_kann_kommen.1770110.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen