Die Schweiz führt kein Leistungsschutzrecht ein
Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, hat der
Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zugestimmt und ein umstrittenes
Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht in die Gesetzesänderung
integriert. Damit neigen sich die jahrelangen Arbeiten an der
Modernisierung des Urheberrechts, die die Schweizer Regierung – den
Bundesrat – und das Schweizer Parlament seit über sechs Jahren beschäftigen, langsam einem Ende entgegen. ... [mehr] https://heise.de/-4440299
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