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Donnerstag, 6. Juni 2019

Die Schweiz führt kein Leistungsschutzrecht ein

Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, hat der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zugestimmt und ein umstrittenes Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht in die Gesetzesänderung integriert. Damit neigen sich die jahrelangen Arbeiten an der Modernisierung des Urheberrechts, die die Schweizer Regierung – den Bundesrat – und das Schweizer Parlament seit über sechs Jahren beschäftigen, langsam einem Ende entgegen. ... [mehr] https://heise.de/-4440299

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