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Samstag, 4. Mai 2019

Verwertungsgesellschaften bringen sich in Stellung

Die EU-Urheberrechtsreform sorgte für hitzige Diskussionen, aber am Ende wurde die Richtlinie am 15. April abschließend verabschiedet. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort wollen jetzt ausloten, wo sie künftig aktiv sein können.
Die VG Wort verwaltet urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 240.000 Autoren und 8.000 Verlage in Deutschland. In der neuen Urheberrechtsrichtlinie identifiziert sie diese für sie relevanten Bereiche:
  • Plattformregulierung: Der umstrittenste Punkt der Richtlinie, Artikel 17, betrifft die Nutzung von Online-Plattformen (ehemals Artikel 13). Ziel sei nicht der von Kritikern befürchtete Einsatz von Upload-Filtern, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, neue Lizenzmöglichkeiten zu schaffen, so die VG Wort in einer aktuellen Information. „Vor dem Hintergrund der Vielzahl betroffener Rechtsinhaber bieten sich hier kollektive Lizenzierungsmechanismen an.” Die Verwertungsgesellschaft werde deshalb prüfen, inwieweit sie hier für Urheber und Verlage tätig werden kann. Helfen bei der Umsetzung könnte auch Artikel 12 der neuen Richtlinie, der sich mit erweiterten kollektiven Lizenzen befasst.
  • Vergriffene Werke: Ein weiterer relevanter Bereich ist der Umgang mit vergriffenen Werken (Artikel 8). Die VG Wort vergibt bereits jetzt Lizenzen für die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung vergriffener Bücher in Bibliotheken. Die neue Richtlinie sorge dafür, dass dieser Lizenzierungsbereich in Zukunft weiter ausgebaut werden könne.
  • Leistungsschutzrecht: Auch beim viel diskutierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 15) wird geprüft, inwiefern kollektive Vergütungsmodelle für die Online-Nutzung von Presseerzeuginssen durch Internetanbieter möglich sind. ... [mehr] https://www.buchreport.de/news/verwertungsgesellschaften-bringen-sich-in-stellung/

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