Der Deutsche Kulturrat bündelt in seiner heute vorgelegten Stellungnahme die gemeinsamen Positionen seiner Mitglieder. Zu seinen Mitgliedern gehören Verbände aus verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung). Das Mitgliederspektrum umfasst dabei sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt sehr, dass die Bundesregierung besonders eilbedürftige Regelungen, zu denen vor allem die Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-Richtlinie) zählt, schnell umsetzen will. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren nun sehr zügig vorangetrieben wird.
In der Stellungnahme äußert sich der Deutsche Kulturrat zu den Themenfelder:
- Text und Data Mining
- Weitere Schrankenregelungen
- Verlegerbeteiligung
- Presseverlegerleistungsschutzrecht
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