Neuer Ärger für Presseverleger, die auf ein durchsetzungsstarkes
Leistungsschutzrecht bauen und Suchmaschinen und News-Aggregatoren zur
Kasse bitten wollen: Der neue Medienstaatsvertrag der Länder, der im
September in Kraft treten soll, sieht eine breite Ausnahme im geplanten
Diskriminierungsverbot von "journalistisch-redaktionell gestalteten
Angeboten" für Google & Co. vor, wenn es ums Urheberrecht oder das
damit verwandte Leistungsschutzrecht geht.
Laut Paragraf 94 des Vertrags "zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland"
dürfen "Medienintermediäre" wie Suchmaschinen Inhalte von
Presseverlegern nicht diskriminieren. Ein Plattformbetreiber handelt
rechtswidrig, wenn er "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" von
Transparenzkriterien zur Selektion und Präsentation "zugunsten oder
zulasten eines bestimmten Angebots systematisch" abweicht, auch wenn er
dabei Algorithmen einsetzt. ... [mehr] https://heise.de/-4671466
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