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Samstag, 29. Februar 2020

Leistungsschutzrecht: Google darf vergütungspflichtige Presseangebote ausblenden

Neuer Ärger für Presseverleger, die auf ein durchsetzungsstarkes Leistungsschutzrecht bauen und Suchmaschinen und News-Aggregatoren zur Kasse bitten wollen: Der neue Medienstaatsvertrag der Länder, der im September in Kraft treten soll, sieht eine breite Ausnahme im geplanten Diskriminierungsverbot von "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" für Google & Co. vor, wenn es ums Urheberrecht oder das damit verwandte Leistungsschutzrecht geht.
Laut Paragraf 94 des Vertrags "zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" dürfen "Medienintermediäre" wie Suchmaschinen Inhalte von Presseverlegern nicht diskriminieren. Ein Plattformbetreiber handelt rechtswidrig, wenn er "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" von Transparenzkriterien zur Selektion und Präsentation "zugunsten oder zulasten eines bestimmten Angebots systematisch" abweicht, auch wenn er dabei Algorithmen einsetzt. ... [mehr] https://heise.de/-4671466

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