Für alle Museen, die urheberrechtlich geschützte Exponate sammeln,
bewahren oder ausstellen spielen Bild-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
eine wichtige Rolle in der täglichen Museumsarbeit. Es ist zu beachten,
wo das urheberrechtlich geschützte Objekt einer Verwertung zugeführt
wird, wie z. B. das Abbilden in einem Museumskatalog, der Archivierung,
in der Berichterstattung durch die Presse etc. Hinzu kommt die
Digitalisierung, die den Museen eine Vielzahl neuer und innovativer
Nutzungsmöglichkeiten bietet, zugleich aber auch Fragen aufwirft.
Um den Museen faire und praktikable Richtlinien für den Umgang mit
urheberrechtlich geschützten Objekten zu bieten und den Bedürfnissen der
Museen unter
Berücksichtigung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes zu
entsprechen, hat der Deutsche Museumsbund mit der VG Bild-Kunst einen neuen
Gesamtvertrag im Sinne des § 35
Verwertungsgesellschaftsgesetz erarbeitet, der einheitliche und günstige
Tarife für die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich
geschützter Werke für alle Museen in Deutschland regelt. Der Vertrag
steht in Kürze hier zur Verfügung.
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