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Montag, 3. September 2018

Das Kompetenzzentrum für Lizenzierungen - Vorbild für eine zentrale Lizenzierungsplattform für wissenschaftliche Inhalte?

Nachdem nun das UrhWissG seit ein paar Monaten in Kraft ist fragt man sich, was mit einer zentralen Lizenzierungsplattform erreicht werden soll. Eines der erfreulichen Ergebnisse der Reform ist schließlich, dass der Vorrang des Verlagsangebots in § 60a UrhG nicht gilt. Und Konsortien sind schließlich in verschiedenen Bereichen gebildet worden, wo ein Bedarf für eine einheitliche Lizenzierung besteht. Daneben gibt es für die neu geschaffenen ForschungsInformationsDienste noch das sogenannte Kompetenzzentrum für Lizenzierungen https://www.fid-lizenzen.de
Vom KfL wurde unter anderem ein Musterlizenzvertrag entwickelt. Kann das das Ziel und das Ergebnis einer zentralen Lizenzierungsplattform sein? Und wäre eine Teilnahme für alle Bereiche verpflichtend? Ein solches Ergebnis würde mich doch sehr stark wundern, da ansonsten in vielen Bereichen doch die Vertragsfreiheit als hohes Gut verteidigt wird. Oder gehört zu solch einer Plattform auch die Verpflichtung für Verlage alle auf dem Markt verfügbaren eBooks für Bibliotheken zur Lizenzierung anzubieten?

via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/09/01/das-kompetenzzentrum-fuer-lizenzierungen-vorbild-fuer-eine-zentrale-lizenzierungsplattform-fuer-wissenschaftliche-inhalte/

Kristine Hillenkötter (SUB Göttingen) antwortet Oliver Hinte in einer InetBib-Mail vom 03.09.2018 wie folgt:
"es freut uns seitens des 'Kompetenzzentrums für Lizenzierung' (www.fid-lizenzen.de) natürlich sehr, dass wir mit unseren überregionalen Lizenzierungsaktivitäten für die DFG-geförderten 'Fachinformationsdienste für die Wissenschaft' (FID) inzwischen einen so großen Bekanntheitsgrad erlangt haben, dass wir beim Thema 'zentrale Lizenzierungsplattform' unmittelbar assoziiert werden!
Die aktuelle Diskussion um die Einrichtung einer "zentralen Lizenzierungsplattform" zielt aber gar nicht in unseren Aktionsradius, der sich auf die Verhandlung und Bereitstellung von FID-Lizenzen fokussiert, sondern eher in den Kontext des neuen Urheberrechts und damit verbundene Vergütungsfragen im Sinne von Börsenverein und VG Wort.

Insofern müssen wir uns davon distanzieren, beobachten die Entwicklung jedoch mit Interesse.

Viele Grüße,
Kristine Hillenkötter 

 

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