Am 7. November 2019 hat der Bundestag das umfangreiche
Jahressteuergesetz mit zahlreichen Einzelregelungen verabschiedet. Unter
anderem die Mehrwertsteuer auf E-Books und E-Papers soll von aktuell 19
auf 7 Prozent gesenkt werden.
Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr um (vgl. Meldung vom 3. Oktober 2018), nach der es den EU-Staaten freigestellt ist, ob sie für elektronische und gedruckte Publikationen denselben niedrigen Steuersatz anwenden. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
»Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr um (vgl. Meldung vom 3. Oktober 2018), nach der es den EU-Staaten freigestellt ist, ob sie für elektronische und gedruckte Publikationen denselben niedrigen Steuersatz anwenden. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
»Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
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