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Dienstag, 26. November 2019

EU-Leistungsschutzrecht: Französische Verleger reichen Beschwerde gegen Google ein

Wie der Verband L'Alliance de la presse d'information générale mitteilt, haben französische Verleger am 19. November 2019 bei der nationalen Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Diesen Schritt haben die Verleger bereits im Oktober 2019 angekündigt (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2019).
Google will in Frankreich als erstem Land, das das neue Leistungsschutzrecht der EU umgesetzt hat, auf die Anzeigen von Snippet-Vorschauen französischer Medien verzichten, es sei denn, diese haben ausdrücklich der kostenfreien Verwendung zugestimmt (vgl. Meldung vom 26. September 2019). »Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet«, erklärt Google. »Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.«
Die Verleger werfen Google vor, das vor gut einem Monat in Kraft getretene Leistungsschutzrecht »mit den Füßen zu treten«, so Onlinemeldungen unter Berufung auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins »L'Express«. Google habe nach Auffassung der Verleger eine »Quasi-Monopolstellung« inne und nutze seine beherrschende Marktstellung aus.

Dokumente:

via http://www.urheberrecht.org/news/6279/

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