Die Kulturminister von Bund und Ländern feilen an einer gemeinsamen
Position zur Restitution von Objekten aus der Zeit kolonialen Unrechts.
Mit dem Papier soll die weitere Aufarbeitung der kolonialen
Vergangenheit Deutschlands beschrieben werden. Dabei gehe es vor allem
um den Umgang mit kolonialen Sammlungsobjekten in den Museen, hieß es
aus dem Umfeld der Ministerrunde. Die gemeinsame Erklärung soll auch
kommunale Spitzenverbände einbinden und den Leitfaden des
Museumsverbandes weiterentwickeln.
Die Kulturminister kommen in dieser Runde erstmals am 13.03.2019 in
Berlin zusammen. Das im vergangenen Jahr eingerichtete Gremium ist
organisatorisch an die Kultusministerkonferenz (KMK) angelehnt,
Beschlüsse der Kulturminister sollen als KMK-Positionen gewertet werden.
Als erster Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist der Hamburger
Kultursenator Carsten Brosda (SPD) vorgesehen.
Zum bei
Wissenschaftlern umstrittenen Umfang von Restitutionen von
Kolonialobjekten gibt es auch innerhalb der Länder noch
Abstimmungsbedarf. Auf der einen Seite stehen nach dpa-Informationen
diejenigen, die vor allem auf Provenienz setzen und damit zunächst
Herkunft und Unrechtszusammenhang nachweisen wollen. Auf der anderen
Seite stehen Hinweise auf den historischen Gesamtzusammenhang während
des Kolonialismus. Daraus ergebe sich zwangsläufig, dass der Erwerb
unrechtmäßig war.
Als fehlende rechtliche Rahmenbedingungen werden häufig
haushaltsrechtliche Regelungen angesehen. Ein Museum verwaltet in der
Regel ein Kunstobjekt, das der öffentlichen Hand gehört und als
staatlicher Vermögenswert auch in den Haushalt einfließt. Somit müsste
für jedes Objekt bei der Rückgabe ein Parlamentsbeschluss her. Hamburg
hat deswegen etwa für NS-Raubkunst eine Wertgrenze von 500 000 Euro
festgesetzt, bis zu der Museen Objekte aus staatlichem Besitz
eigenmächtig restituieren können.
dpa 26.02.2019
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