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Freitag, 15. Februar 2019

Kann die umstrittene Urheberrechtsreform noch scheitern?

Am Mittwochabend haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Neuregelung des Urheberrechts geeinigt. Die Reform, vorangetrieben unter anderem vom CDU-Europaabgeordneten Axel Voss, gilt insgesamt als überfällig. Dank ihr soll das Urheberrecht endlich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden - schließlich stammt die aktuell geltende EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001. 
Umstritten sind aber vor allem zwei Teile des neuen Regelwerks: Artikel 11, in dem ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger geregelt wird, und noch stärker Artikel 13. Darin geht es um die Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie YouTube für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.
Die Plattformen sollen verpflichtet werden, alles ihnen Mögliche zu tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das heißt, sie müssten jedes Bild, Video oder Audio prüfen, um das unbefugte Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Für Anbieter würde so eine Regelung entweder bedeuten, dass sie sämtliche Rechte von sämtlichen Rechteinhabern der Welt einholen müssten - was realitätsfern ist - oder, dass sie Programme einsetzen müssen, die die Inhalte vor der Veröffentlichung automatisiert scannen. Solche Programme werden gemeinhin Uploadfilter genannt. Und unter diesem Schlagwort formiert sich der Protest - obwohl das Wort im Gesetzestext selbst nicht auftaucht. Denn auch, wenn die Plattformbetreiber ausdrücklich nicht zum Einsatz von Filtern gezwungen werden sollen, ist derzeit noch keine andere technische Lösung vorstellbar.  ... 
Wie geht es nun weiter?
Die Unterhändler haben sich auf den finalen Text geeinigt. Bald wird der Trilog-Kompromiss dann dem Plenum des Europaparlaments zur Abstimmung vorgelegt. Nach Angaben aus dem Parlament könnte dies frühestens Ende März geschehen, andernfalls im April. Auch der Rat der EU muss noch zustimmen.
"Im Rat der EU waren zuletzt noch acht Mitgliedsstaaten gegen die Reform. Das reicht nicht für eine Sperrminorität, so dass eine Annahme wahrscheinlich ist", sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken dem SPIEGEL. Auch im EU-Parlament würden Trilog-Ergebnisse in der Regel angenommen.
Die Zustimmung im Rechtsausschuss ist Wölken zufolge sicher. Im gesamten Plenum, in dem 751 Abgeordnete entscheiden, könnte die Annahme dagegen knapp werden, so Wölken.
Stimmt das EU-Parlament dagegen, wird das Projekt wohl mindestens bis in die Zeit nach der Europawahl im Mai verschoben. Theoretisch ist es auch eine Option, die Reform ohne die Artikel 11 und 13 durchzuwinken. Wölken sagt dazu aber: "Inhaltliche Änderungen sind nur dann möglich, wenn das Plenum explizit dafür stimmt, Änderungen diskutieren zu wollen." 

via http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/uploadfilter-und-leistungsschutzrecht-kann-die-urheberrechtsreform-noch-scheitern-a-1253216.html

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