Am Mittwochabend haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der
EU-Mitgliedsstaaten auf eine Neuregelung des Urheberrechts geeinigt. Die
Reform, vorangetrieben unter anderem vom CDU-Europaabgeordneten Axel
Voss, gilt insgesamt als überfällig. Dank ihr soll das Urheberrecht
endlich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden -
schließlich stammt die aktuell geltende EU-Urheberrechtsrichtlinie aus
dem Jahr 2001.
Umstritten sind aber vor allem zwei Teile des neuen Regelwerks: Artikel 11, in dem ein europaweites Leistungsschutzrecht
für Presseverleger geregelt wird, und noch stärker Artikel 13. Darin
geht es um die Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie YouTube für die
Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.
Die Plattformen sollen verpflichtet werden, alles ihnen Mögliche zu
tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das heißt, sie müssten
jedes Bild, Video oder Audio prüfen, um das unbefugte Hochladen von
urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Für Anbieter würde
so eine Regelung entweder bedeuten, dass sie sämtliche Rechte von
sämtlichen Rechteinhabern der Welt einholen müssten - was realitätsfern
ist - oder, dass sie Programme einsetzen müssen, die die Inhalte vor der
Veröffentlichung automatisiert scannen. Solche Programme werden
gemeinhin Uploadfilter genannt. Und unter diesem Schlagwort formiert
sich der Protest - obwohl das Wort im Gesetzestext selbst nicht
auftaucht. Denn auch, wenn die Plattformbetreiber ausdrücklich nicht zum
Einsatz von Filtern gezwungen werden sollen, ist derzeit noch keine andere technische Lösung vorstellbar. ...
Wie geht es nun weiter?
Die Unterhändler haben sich auf den finalen Text geeinigt. Bald wird
der Trilog-Kompromiss dann dem Plenum des Europaparlaments zur
Abstimmung vorgelegt. Nach Angaben aus dem Parlament könnte dies
frühestens Ende März geschehen, andernfalls im April. Auch der Rat der
EU muss noch zustimmen.
"Im Rat der EU waren zuletzt noch acht Mitgliedsstaaten gegen die
Reform. Das reicht nicht für eine Sperrminorität, so dass eine Annahme
wahrscheinlich ist", sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken dem
SPIEGEL. Auch im EU-Parlament würden Trilog-Ergebnisse in der Regel
angenommen.
Die Zustimmung im Rechtsausschuss ist Wölken zufolge sicher. Im
gesamten Plenum, in dem 751 Abgeordnete entscheiden, könnte die Annahme
dagegen knapp werden, so Wölken.
Stimmt das EU-Parlament dagegen, wird das Projekt wohl mindestens
bis in die Zeit nach der Europawahl im Mai verschoben. Theoretisch ist
es auch eine Option, die Reform ohne die Artikel 11 und 13
durchzuwinken. Wölken sagt dazu aber: "Inhaltliche Änderungen sind nur
dann möglich, wenn das Plenum explizit dafür stimmt, Änderungen
diskutieren zu wollen."
via http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/uploadfilter-und-leistungsschutzrecht-kann-die-urheberrechtsreform-noch-scheitern-a-1253216.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen