Die Rauminstallation "HHole" der Künstlerin Nathalie Braun Barends fiel
vor einigen Jahren dem Kunsthallen-Neubau in Mannheim zum Opfer. Die
Künstlerin klagte deswegen vor mehreren Gerichten jeweils erfolglos,
auch am 21.02.2019 vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH hat entschieden, dass in solchen Streitfällen abgewogen werden
müsse, was stärker wiegt: Das Interesse des Künstlers am Erhalt seiner
Kunst, oder das Interesse des Gebäudeinhabers, das Gebäude umbauen
beziehungsweise anderweitig nutzen zu können. Je nach Abwägung kann es
dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es kommt also immer auf
den Einzelfall an, etwa auch darauf, wie bedeutsam ein bestimmtes
Kunstwerk ist.
Im konkreten Fall rund um das "Mannheimer Loch" bekam die Kunsthalle
Mannheim recht. Das heißt: Sie durfte den Umbau vornehmen und die
Installationen entfernen. Außerdem hat die Künstlerin keinen Anspruch
auf Schadenersatz. Der Fall wird dennoch noch einmal an die Vorinstanz, das
Oberlandesgericht Karlsruhe, zurückverwiesen. Dort muss die Frage
geklärt werden, ob der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch
verjährt ist oder nicht.
Dennoch ist die Stadt Mannheim als Betreiberin der Kunsthalle nicht ganz
zufrieden. Dass der BGH eine Interessenabwägung verlange, könne in der
Praxis zu größeren Problemen führen, meinte der Leiter des Mannheimer
Rechtsamts Thomas Drosdowski. Er sagte, gerade für eine Stadt wie
Mannheim sei das "etwas misslich". Vor Jahren hatte die Künstlerin Nathalie Braun Barends in der Kunsthalle
Mannheim mehrere Löcher in die Decken gebohrt, verteilt auf sieben
Etagen ("HHole"). Das Ganze ergänzte sie mit einer Lichtinstallation
("PHaradise"). 2012 wurde das Gebäude der Kunsthalle aber renoviert, die
Installationen wurden deshalb entfernt. Die Künstlerin verklagte daraufhin die Kunsthalle. Sie wollte erreichen,
dass die Installationen inklusive Löcher wiederhergestellt werden.
Falls nicht, forderte sie Schadenersatz in Höhe von rund 300.000 Euro.
Die Installation "HHole" von Nathalie Braun Barends
galt einst als Aushängeschild der Kunsthalle Mannheim. In einem Trakt
des alten Kunsthallen-Gebäudes wirkte ihre "HHole"-Installation auf
sieben Gebäudeebenen: Ein Werk aus Licht, Wasser, Erde und Gold,
verbunden durch kreisrunde Öffnungen in den Geschossdecken und einen
senkrechten Lichtstrahl, der über das Dach hinaus bis in die
"unendlichen Weiten des Kosmos" reicht. Dem damaligen Kunsthallen-Direktor Rolf Lauter war das "Mannheimer Loch"
so wichtig, dass er 2006 Zehntausende Euro für Feuerwachen ausgab. Die
Deckenöffnungen durchlöcherten den Brandschutz - bis das bestellte
Sicherheitsglas da war, musste zu den Öffnungszeiten ein Feuerwehrmann
auf das "HHole" aufpassen. Der Gebäudeteil, in dem sich einmal die als "Mannheimer Loch" bekannt
gewordene Arbeit "HHole" durch Öffnungen in den Decken über sämtliche
Ebenen zog, ist inzwischen entkernt und offen bis unters Dach. Die
Lichtinstallation "PHaradise" wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Heute steht die Kunsthalle längst unter anderer Leitung, überhaupt ist nicht mehr viel, wie es einmal war. Der sanierungsbedürftige Mitzlaff-Bau ist einem spektakulären Neubau gewichen,
mit Brücken, Treppen, Terrassen in lichtem Weiß, einem riesigen
Glasdach und transparenter Außenhaut. Anfang Juni 2018 war große
Neueröffnung.
via SWR aktuell 21.02.2019
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