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Donnerstag, 2. August 2018

Gibt es erste Erfahrungen mit dem UrhWissG? Brauchen wir Urheberrechtsbeauftragte in unseren Einrichtungen? / Oliver Hintes Blog

Das UrhWissG ist seit dem 1.3.2018 in Kraft. Und hat sich seit dem irgendetwas in Deutschland in der Anwendung des Urheberrechts getan? Mein Eindruck: NEIN! Es hat sich vielmehr eine große Verunsicherung unter den möglichen AnwenderInnen der neuen oder überarbeiteten Schrankenbestimmungen verbreitet, was gestattet ist und was nicht. Woran liegt das? Die Begründung ist sicherlich vielschichtig.

1. Ein wichtiger Grund scheint mir zu sein, dass sich viele immer noch nicht die Mühe gemacht haben, sich mit den Vorschriften des UrhWissG ausreichend auseinander gesetzt zu haben. Dabei hat sich das BMJV wirklich vorbildlich verhalten und alle Gesetzesmaterialien auf seiner Website zusammen gestellt.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Doch wenn man sich mit den Vorschriften nicht beschäftigt, kann man sie auch nicht anwenden.

2. Manche Institutionen haben ihre Informationen zur aktuellen Rechtslage leider noch nicht auf den neusten Stand gebracht. Dadurch bleiben viele Gelegenheiten ungenutzt, die jeweiligen Mitglieder über die neuen Möglichkeiten, die das UrhWissG mit sich bringt, zu informieren.
https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/urheberrecht/

3. Die DSGVO hat viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und die für die Praxis an den Hochschulen viel größere Bedeutung des UrhWissG aus dem Bewusstsein vieler Entscheidungsträger verdrängt.

4. In vielen Einrichtungen existiert ein Datenschutzbeauftragter, aber in mindestens genau so vielen Institutionen fehlt ein Ansprechpartner für urheberrechtliche Fragestellungen. Viele potenzielle AnwenderInnen fühlen sich daher mit ihren Fragen alleine gelassen und verzichten somit auf die Anwendung der neuen Vorschriften. Oder haben Sie Kenntnis von neu eingerichteten Terminals nach § 60e Abs. 4 UrhG?

via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/29/gibt-es-erste-erfahrungen-mit-dem-urhwissg-brauchen-wir-urheberrechtsbeauftragte-in-unseren-einrichtungen/

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