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Donnerstag, 2. August 2018

BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung

Das 2017 beschlossene Ende der sogenannten Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als europarechtskonform bestätigt. Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken können demnach nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn andere Nutzer den Anschluss für illegale Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material missbrauchen. Dieses neue Telemediengesetz sei mit dem Europarecht vereinbar, da das geschädigte Unternehmen die Möglichkeit hat, den WLAN-Betreiber gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte zu verpflichten. Damit sei das Urheberrecht ausreichend geschützt, bestätigten die Richter in dem Grundsatz-Urteil.

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