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Donnerstag, 2. August 2018
BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung
Das 2017 beschlossene Ende der sogenannten Störerhaftung bei
Urheberrechtsverletzungen wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe
als europarechtskonform bestätigt. Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken
können demnach nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn andere Nutzer
den Anschluss für illegale Uploads von urheberrechtlich geschütztem
Material missbrauchen. Dieses neue Telemediengesetz sei mit dem
Europarecht vereinbar, da das geschädigte Unternehmen die Möglichkeit
hat, den WLAN-Betreiber gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte zu
verpflichten. Damit sei das Urheberrecht ausreichend geschützt,
bestätigten die Richter in dem Grundsatz-Urteil.
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