https://oliverhinte.wordpress.com/2018/05/17/was-sich-noch-aendern-muss/
Hinte weist u.a. auf die frei zugängliche Veröffentlichung "Mit gutem Recht erinnern" (http://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/153/) hin und schlägt außerdem folgende Maßnahmen vor:
1. Verkürzung der Schutzfrist von 70 Jahren, damit beispielsweise
Massendigitalisierungen im Bereich von Presseartikeln vereinfacht
werden.
2. Vereinfachung und Steigerung der Bereitwilligkeit von kollektiver Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften.
3. Schaffung von Bereichsausnahmen für Museen und Bibliotheken,
Kulturgüter öffentlich zugänglich zu machen, ohne
Vervielfältigungsmöglichkeiten für die Betrachter.
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