Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. April 2018 entschieden, dass ein
Fotograf, der bei Nutzung seiner im freien Bildarchiv »Wikimedia«
veröffentlichten Bilder lediglich die Verlinkung auf seine
»Wikimedia«-Seite verlange, bei Missachtung der Lizenzbedingungen keinen
Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 6 U 131/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
via http://www.urheberrecht.org/news/6061/
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