In einem Thread auf Twitter zeigt @RAinDiercks sehr anschaulich auf,
warum am 25.05.2018 keine neue sogenannte „Abmahnwelle“ droht https://mobile.twitter.com/RAinDiercks/status/998096178972536833
Als ein Beispiel ihrer überzeugenden Darstellung, sei folgender Punkt zitiert:
„… Schon jetzt können alle den Vorschriften des TMG oder des BDSG
widersprechenden Datenschutzerklärungen abgemahnt werden. Das passiert
sogar. Aber offensichtlich so selten, dass es nicht bekannt ist.“
Und wieder zeigt sich eine Parallele zur Debatte um die Reform des
Urheberrechts: Wer schon bisher relativ rechtskonform gehandelt hat,
braucht sich keine großen Sorgen zu machen. Für denjenigen, für den
bisher „Datenschutz“ noch ein Fremdwort ist, sollte sich jetzt
spätestens Gedanken darüber machen, wie er die Verarbeitung von
personenbezogenen Daren rechtmäßig gestalten kann.
via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/05/20/warum-mit-dem-inkrafttreten-der-dsgvo-in-deutschland-keine-abmahnwelle-droht/
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