E-Books
und Online-Medienangebote in Europa können vorerst nicht wie
Printmedien von einem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz profitieren. Die
EU-Finanzminister konnten sich am 25.05.2018 in Brüssel nicht auf einen
entsprechenden Vorschlag einigen. Vor allem Tschechien stellte sich
dagegen.
Die Bundesregierung und die deutschen Verleger dringen seit längerem auf eine Anpassung. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, die Frage sei für die Unterstützung einer freien Presse entscheidend. In Deutschland
gilt bislang für die Online-Angebote von Zeitungen der volle
Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte
Satz von 7 Prozent. Die Kommission wollte den Staaten freistellen, ob
sie den ermäßigten Satz auch für elektronische Angebote anwenden.
dpa vom 25.05.2018
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