Blinde sowie Menschen mit einer Seh- oder anderen Lesebehinderung sollen in Zukunft weltweit einen besseren Zugang zu Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft erhalten. Das sieht ein völkerrechtlicher Vertrag vor, der 2013 auf einer Konferenz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Marrakesch geschlossen wurde. Nach der EU, die den Vertrag im vergangenen Jahr mit einer Richtlinie und einer Verordnung umgesetzt hat, wird nun auch der deutsche Gesetzgeber aktiv. Im April hat das BMJV einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt, der noch in diesem Jahr zu Änderungen im Urhebergesetz führen soll. Mich hat er zu einer Sketchnote inspiriert, die einen ersten Überblick über das Thema und seine Umsetzung in Deutschland liefert. …Siehe dazu https://www.npridik.de/sketchnote-barrierefreie-buecher/
via http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46221
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