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Dienstag, 7. April 2020

Vereinbarung zur Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025 in Baden-Württemberg unterzeichnet

Nach zehn Monaten Verhandlungen haben sich das Land und die Hochschulen auf die Hochschulfinanzierung der kommenden fünf Jahre bis 2025 verständigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzministerin Edith Sitzmann sowie die Rektorinnen und Rektoren, Präsidenten und Dekane der 45 staatlichen Hochschulen und der fünf medizinischen Fakultäten haben die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet – wegen der Corona-Pandemie in einem außergewöhnlichen elektronischen Umlaufverfahren und ohne den üblichen Festakt.
Baden-Württemberg wird den öffentlichen Hochschulen in den kommenden fünf Jahren doppelt so viele zusätzliche Landesmittel pro Jahr zur Verfügung stellen wie in der aktuell laufenden Vereinbarung. Über alle Hochschularten hinweg entspricht dieser Betrag von rund 1,8 Milliarden Euro einem Aufwuchs der Grundfinanzierung um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr. Das ermöglicht den Hochschulen bessere Betreuungsrelationen für Studierende und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Wissens- und Technologietransfers oder neuer Forschungsprofile zu nutzen.
Gemessen an den Studierendenzahlen ist das baden-württembergische Hochschulsystem in den letzten 15 Jahren um fast 40 Prozent gewachsen. Dieses hohe Niveau wird mittelfristig nahezu erhalten bleiben. Deshalb wird das Land auch bisher befristete Mittel in Höhe von rund 285 Millionen Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten in die Grundfinanzierung überführen. Mit der Überführung der Ausbaumittel in die Grundfinanzierung erhalten die Hochschulen wie im laufenden Vertrag erneut die Möglichkeit, unbefristete Stellen zu schaffen und damit bessere Beschäftigungsbedingungen anzubieten.Neben den Finanzzusagen enthält die Vereinbarung eine Reihe von Verabredungen, zu denen sich die Hochschulen und das Land verpflichtet haben: Zum grundsätzlichen Erhalt der Studienkapazitäten, Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, Stärkung der Verwaltungsstrukturen, Ausbau der Digitalisierung, Chancengleichheit, Inklusion und anderes mehr. Besondere Bedeutung haben die Verabredungen zum Klimaschutz, da hier die Hochschulen gleichermaßen mit ihrer Forschungskompetenz Lösungen erarbeiten wie sie auch eine Vorbildfunktion für andere gesellschaftlichen Bereiche haben. Deshalb hat sich jede Hochschule verpflichtet, realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr zu entwickeln. Künftig werden die Hochschulen auch in die Erhebung der Klimaabgabe auf Flugreisen einbezogen. Des Weiteren haben sich die Hochschulen verpflichtet, an der Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren mitzuwirken und entsprechend aufbereitete Daten bereitzustellen. Auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wollen die Hochschulen künftig ein besonderes Augenmerk legen.

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