Mit rund 3,3 Millionen Euro fördert das Wirtschaftsministerium in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 51 Kulturdenkmalen im Land. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Unter den 51 Kulturdenkmalen, die in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 unterstützt werden, sind 25 private. Hinzu kommen 16 kirchliche und 10 kommunale Denkmale. Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Ulm erhält 500.000 Euro für die weiteren Restaurierungsmaßnahmen am Ulmer Münster, die katholische Kirchengemeinde in Geislingen-Binsdorf erhält insgesamt bis zu 410.800 Euro für die Gesamtsanierung des ehemaligen Dominikanerinnenklosters und die Gemeinde Königsfeld erhält bis zu 59.400 Euro für die Neueindeckung des Holzschindeldaches der St. Nikolaus Kapelle in Buchenberg.
Förderschwerpunkte sind Fassaden- und Fenstersanierungen, Dachinstandsetzungen, Steinsanierungen (Treppen, Balkone) und Innensanierungen (Stuckarbeiten, Türen, Tore). Darunter sind denkmalfachlich und handwerklich interessante und zugleich herausfordernde Maßnahmen an bekannten wie auch an eher unscheinbaren Baudenkmalen. So gehört auch die Restaurierung eines historischen Wirtshausschildes eines ehemaligen Gasthofes sowie einer ornamentalen Deckenbemalung dazu.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Förderverfahren.
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