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Sonntag, 26. April 2020

Bundesverfassungsgericht: Unveränderte Archive wichtiger als Recht auf Vergessen / heise online

Die Presse und die Öffentlichkeit haben ein berechtigtes grundsätzliches Interesse daran, dass Presseberichte dauerhaft vollständig und unverändert verfügbar sind – und dieses kann schwerer wiegen als das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das "Recht auf Vergessen" Betroffener. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag und präzisierte damit in einer weiteren Entscheidung, wie weit das "Recht auf Vergessen" im Internet gehen kann. Im vorliegenden Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der seinen Namen aus einem Jahrzehnte alten Pressebericht löschen lassen wollte, der online auffindbar ist. ... [mehr] https://heise.de/-4709878

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