Aus diesem Grund hat das Kunstministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt. Bewerben können sich Vereine und bürgerschaftliche
Initiativen, um beispielsweise leerstehende Scheunen und Gaststätten als
Räume für künstlerische Projekte, Kurse und Workshops oder als
Proberäume umzufunktionieren. Auch die Umnutzung ehemaliger Kirchenräume wird
gefördert, wenn diese beispielsweise für Kulturveranstaltungen,
Bildungs- und Inklusionsangebote geöffnet werden. Anträge stellen können
auch Gemeinden, die beispielsweise ihre Büchereien, Heimatmuseen oder
Musikschulen zu kulturellen Begegnungsorten weiterentwickeln und für
neue Nutzungen öffnen wollen. Kultureinrichtungen und Einrichtungen
kultureller Bildung können Fördermittel beantragen, um sich noch stärker
als Begegnungsorte und Ankerpunkte in ländlichen Räumen zu etablieren.
Auch der Musikbereich wird gefördert: Die Linie „Zukunftsmusik“ richtet
sich gezielt an Kooperationen von Chören, Ensembles und Orchestern der
Amateurmusik mit entsprechenden Partnern aus dem Profibereich.
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